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Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Sog. Moppkopf – Einreihung nach 9603 90 99
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1785 der Kommission vom 5. Oktober 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 260 vom 7.10.2015, S. 1.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
Eine Ware (sog. Moppkopf) bestehend aus textilen Kordeln, die an einem Anschlussstück aus Kunststoff befestigt sind, das dazu dient, die Ware mit einem Stiel zu verbinden.
Einreihung nach 9603 90 99
Quelle:
„© Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/”.
„Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht