Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Silicagel – Einreihung nach 3824 90 96

Durchführungsverordnung (EU) 2015/184 der Kommission vom 2. Februar 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 31 vom 7.2.2015, S. 7.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Siliciumdioxid (auch „Silicagel” genannt), in Form von kleinen durchsichtigen Kügelchen mit einem Durchmesser von 0,5 bis 1,5 mm, verpackt in wasserdampfdurchlässigen Papierbeuteln oder Kunststoffkapseln.

Die Ware nimmt Feuchtigkeit auf und ist dazu bestimmt, beispielsweise zum Schutz und zur Konservierung von Medikamenten oder zur Trockenhaltung von Waren bei deren Versand verwendet zu werden.

Quelle:

„© Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/”.

„Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht