Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Schlauche aus Kunststoff, zur Verwendung u.a. in der Medizin, im Labor und in der Forschung – Einreihung nach 3917 33 00

Durchführungsverordnung (EU) 2016/2221 der Kommission vom 5. Dezember 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 336 vom 10.12.2016, S. 14.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Eine Ware, bestehend aus drei flexiblen Schläuchen, die über ein Y-Verbindungsstück miteinander verbunden sind. An den Schlauchenden befindet sich jeweils ein Luer-Adapter. Die Ware ist insgesamt etwa 16 cm lang, und die Schläuche haben einen Durchmesser von etwa 4 mm. Die Ware besteht aus verschiedenen Kunststoffen wie Polyvinylchlorid und Acrylpolymer.

 

Der Luer-Adapter dient zur Verbindung der Ware mit anderen Schläuchen und/oder Geräten (zum Beispiel Spritzen) auf eine Weise, die ein Auslaufen verhindert.

 

Die Ware wird in verschiedenen Bereichen verwendet, wie in der Medizin, im Labor, in der Forschung und in anderen Bereichen, in denen Adapter zur Vermeidung eines Auslaufens erforderlich sind.

 

Einreihung nach 3917 33 00

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt