Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Rohrformstück aus Stahl
Durchführungsverordnung (EU) 2015/23 der Kommission vom 5. Januar 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 4 vom 8.1.2015, S. 15.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
T-förmige Ware aus Stahl. Der äußere Durchmesser der Schenkel beträgt 23 mm und der größte Durchmesser des Mittelstücks 40 mm. Die Enden der Schenkel sind abgeschrägt und zum Stumpfschweißen geeignet, das Ende des Mittelstücks ist auf der Innenseite mit einem Gewinde versehen.
Die Enden der Schenkel sind dazu bestimmt, zwischen Heizkörperplatten geschweißt zu werden. An das dritte Ende wird entweder ein Entlüftungsventil oder ein Regelventil montiert oder es wird an ein Rohr angeschlossen, das den Heizkörper beispielsweise mit einem Boiler verbindet.
Einreihung nach 7307 93 19
Quelle:
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