Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – PV-Juncioin Box – Einreihung nach 8544 42 90

Durchführungsverordnung (EU) 2015/2315 der Kommission vom 8. Dezember 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 328 vom 12.12.2015, S. 50.

 

Eine Ware, bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit vier Metallklemmen, Dioden und Kabeln mit Anschlussstücken (sogenannte „Photovoltaik (PV) Junction Box”).

Die PV-Junction Box ist ein Gerät, mit dem durch Solarzellen erzeugter Strom mit Spannungen bis zu 1 000 V per Kabel an ein anderes PV-Modul oder einen PV- Wechselrichter übertragen wird. Die Funktion der Dioden besteht lediglich im Schutz der Ware vor Überspannung (sogenannten „Hot Spots”).

 

Einreihung nach 8544 42 90

Quelle:

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