Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Kanaldeckel – Einreihung nach 7325 99 10

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1232 der Kommission vom 3. Juli 2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 177 vom 8.7.2017, S. 23.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Eine kreisförmige Ware mit einem Durchmesser von etwa 500 mm und einem Gewicht von etwa 23 kg. Sie besteht aus Gusseisen mit Kugelgrafit (duktilem Gusseisen, EN-GJS-500-7). Die Ware ist zum Schutz vor Korrosion mit schwarzem Bitumen bestrichen.

Die Ware ist gemäß der Norm EN 124 zertifiziert (Aufsätze und Abdeckungen zum Einbau in Flächen, die für Fußgänger und/oder Fahrzeugverkehr bestimmt sind) und wird als Kanaldeckel (z. B. für Regenwasserkanäle) verwendet.

Die Ware ist als andere Waren aus Eisen oder Stahl aus verformbaren Gusseisen einzureihen.

Einreihung nach 7325 99 10

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt