Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Doppelsilicate – Einreihung nach 2842 10 00

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1267 der Kommission vom 11. Juli 2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 183 vom 14.7.2017, S. 3.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Eine Ware in Form eines feinen, weißen, geruchlosen Pulvers bestehend aus Mikrokugeln (Korngröße < 10 μm) mit einer Dichte von etwa 2,1-2,5 g/cm3.

Die Mikrokugeln bestehen aus Nephelin oder Nephelinsyenit, das erhitzt wurde, um eine leichte Ellipsenform zu erhalten und die rauen Kanten abzurunden. Der Prozess des Erhitzens führt dazu, dass das Nephelin oder Nephelinsyenit eine glasige Oberfläche erhält. Nephelin und Nephelinsyenit sind Natrium-Kalium-Aluminosilicate.

Die Ware wird als Zusatz zu Farben, Beschichtungen und Folien verwendet, um den Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen zu senken, die Füllstoffanteile zu erhöhen, den Härtegrad zu verbessern und Glanz sowie Abrieb- und Verschleißbeständigkeit zu erhalten.

Die Ware ist als Doppelsilicate oder komplexe Silicate, einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich, einzureihen.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt