Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Arzneimittel zur Linderung von Magenschmerzen – Einreihung nach 3004 90 00
Durchführungsverordnung (EU) 2016/936 der Kommission vom 8. Juni 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 155 vom 14.6.2016, S. 19.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
Eine Ware, in Gelatinekapseln, für den Einzelverkauf aufgemacht, je Kapsel bestehend aus (in mg):
Simethicon: 257,5
Gelatine, Glycerin, Dimethicon, Titandioxid (E 171), Kaliumsorbat, den Lebensmittelfarbstoffen E 110 und E 122: etwa 196.
Die Ware lindert Magenschmerzen und beugt Völlegefühl und Blähungen vor. Dem Etikett zufolge wird die Ware zum menschlichen Verzehr angeboten, wobei die empfohlene Tagesdosis ein bis zwei Kapseln nach jeder Hauptmahlzeit beträgt.
Einreihung nach 3004 90 00
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt