Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Aluminiumrahmen für Wandfliesen-Paneelen -Einreihung nach 7616 99 90

Durchführungsverordnung (EU) 2017/2244 der Kommission vom 30. November 2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 324 vom 8.12.2017, S. 3.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Eine Ware, bestehend aus zwei horizontalen und zwei vertikalen Schienen aus extrudiertem Aluminium, die zusammen einen Rahmen bilden, der dazu bestimmt ist, mit Schrauben an einer Wand befestigt zu werden.

Die Ware dient zur Befestigung von Wandfliesen-Paneelen.

Die horizontalen Schienen sind so gestaltet, dass die Paneele in die Schienen geschoben werden können, wodurch ein möglicherweise erforderlicher Ausbau oder Austausch der Paneele erleichtert wird.

Einreihung nach 7616 99 90

Image

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017