Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – AC/DC-Adapter – Einreihung nach 8504 40 82

Durchführungsverordnung (EU) 2016/666 der Kommission vom 26. April 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 115 vom 29.4.2016, S. 25.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

 

Ein Stromrichter in einem Kunststoffgehäuse (ein sogenannter AC/DC-Adapter) zur Umwandlung von Wechselstrom (100-240 V) in Gleichstrom (12 V, 1,5 A).

 

Das Gehäuse verfügt über einen Stecker für den Anschluss an das Wechselstromnetz und ein 1,5 m langes elektrischen Kabel mit einem Gleichstromsteckverbinder, mit dem der AC/DC-Adapter an verschiedene Geräte angeschlossen werden kann.

 

Der AC/DC-Adapter wird zur Stromversorgung einer Set-Top-Box gestellt. Er kann auch zur Stromversorgung einer Vielzahl anderer Geräte verwendet werden, darunter beispielsweise Telekommunikationsgeräte, automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Ton-/Videoaufnahme- oder -wiedergabegeräte, Haushaltsgeräte und Funknavigationsgeräte.

 

Einreihung nach 8504 40 82

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt.