Einreihung – Moccasin-Schuh

Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 190. Sitzung entschieden, dass ein „Moccasin-Schuh“ nachfolgender Beschaffenheit in die Position 6403 (KN-Code 6403 9993) einzureihen ist:

(Warenbeschreibung)

Moccasin Selena; Art.-Nr.: 414 000 1752:

–         mit Laufsohlen aus Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz,

–         mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder,

–         im Fersenbereich ist ein Stück aus Leder als Verstärkungsteil aufgesetzt,

–         mit einer Verzierung über dem Spann,

–         ohne Metallschutz in der Vorderkappe,

–         nicht den Knöchel bedeckend,

–         mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm,

–         von schlankem Schnitt

erl_6403_neh_06.jpg

(Sitzungsbericht TAXUD-A4 (2018) 4072238 vom 16. Juli 2018, TOP 7.16)

Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6, sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 99 und 6403 9993. Aufgrund der objektiven Beschaffenheitsmerkmale des Schuhes insbesondere der Größe/Länge, des Schnittes und Stils ist nicht erkennbar, ob der Schuh für Frauen oder Männer bestimmt ist. Somit ist eine Einreihung als „unisex-Schuh“ vorzunehmen.

(Stand: 19.07.2018)

Quelle: Zoll.de