Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur – kabelloses Ladegerät 8504 40 90


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1465 DER KOMMISSION vom 9. August 2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur L 209/5 vom 12.8.2017  .

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Ein Gerät („kabelloses Ladegerät“), bestehend aus einem Adapter mit einem rund 180 cm langen Kabel und einer Ladeplatte. Zur Verbindung mit der Ladeplatte verfügt das Kabel über einen Steckverbinder. Die Platte ist rund, etwa 8 mm hoch, hat einen Durchmesser von etwa 80 mm und wiegt 51 g.

Der Adapter wandelt (gleichrichtet) Wechselstrom (AC — 240V) in Gleichstrom (DC — 12V) um und leitet ihn auf die Ladeplatte. In der Ladeplatte wird dieser Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt (wechselgerichtet), der dann in ein elektromagnetisches Feld umgewandelt wird.

Das Gerät ist zum schnurlosen Aufladen eines Apparats bestimmt. Sowohl die Ladeplatte als auch der aufzuladende Apparat sind mit „Qi“-Technologie ausgestattet, dem Standard für schnurloses Aufladen von Apparaten. Schnurloses Aufladen erfolgt über ein elektromagnetisches Feld.

Einreihung 8504 40 90

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt