Einfuhrüberwachung für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus bestimmten Drittländern

Änderung der bestehenden Durchführungsverordnung

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1092 der Kommission vom 20. Juni 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/670 zur Einführung einer vorherigen Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Drittländern durch die Union; ABl. L 158 vom 21.6.2016, S. 8.

Die EU-Kommission hat mit Wirkung vom 30.4.2016, befristet bis 15.5.2020, eine Überwachung bei der Überführung von bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr der Union eingeführt (ABl. L 115 vom 29.4.2016, S. 37). Die nun vorgenommenen Änderungen betreffen das Verfahren zur Ausstellung des Überwachungspapiers sowie eine Ausnahmeregelung für bestimmte Erzeugnisse.

 

Die einzelstaatlichen Behörden können elektronische Fassungen des Überwachungspapiers erstellen, um die Bearbeitung und Übermittlung zu vereinfachen.

 

Einfuhren von Erzeugnissen, die unter die Position 7318 des Harmonisierten Systems fallen, mit einem Nettogewicht von bis zu 5000 kg gehören künftig nicht mehr in den Anwendungsbereich der Durchführungsverordnung (EU) 2016/670. Hintergrund ist, dass die Erzeugnisse üblicherweise im Rahmen zahlreicher, jedoch relativ kleiner Einzeltransaktionen gehandelt werden, deren Abwicklung oftmals auf der Basis eines Just-in-time-Systems erfolgt. Mit der Änderung können die Geschäftstätigkeiten ungestörter ablaufen.

 

Ferner werden die Anhänge I und II aktualisiert bzw. korrigiert: In Anhang I wird die HS-Position 7303 gestrichen, während die HS-Position 7229 hinzugefügt wird. Anhang II erhält eine aktualisierte Fassung der Kontaktdaten der zuständigen einzelstaatlichen Behörden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt