Einfuhr – Sonstige Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen – für frisches Obst und Gemüse

Unter der Anweisung T, T – 14 eingestellte Konformitätsbescheinigungen für frisches Obst und Gemüse aus Indien (IN), Marokko (MA), Neuseeland (NZ), Südafrika (ZA) und Israel (IL) wurden durch aktuelle Bescheinigungen ersetzt.

Bescheinigung der Konformität mit den Vermarktungsnormen der Europäischen Union für frisches Obst und Gemüse

Quelle: Zoll.de