Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Einfuhr – Sonstige Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen – für frisches Obst und Gemüse
Unter der Anweisung T, T – 14 eingestellte Konformitätsbescheinigungen für frisches Obst und Gemüse aus Indien (IN), Marokko (MA), Neuseeland (NZ), Südafrika (ZA) und Israel (IL) wurden durch aktuelle Bescheinigungen ersetzt.
Quelle: Zoll.de