Eine Baugruppe für einen Turbolader in Form einer Antriebswelle mit einem Turbinenrad, – in die Unterposition 8414 90 00 einzureihen.

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019:

Warenbeschreibung:

Unterbaugruppe für Turbolader

Eine Baugruppe für einen Turbolader in Form einer Antriebswelle mit einem Turbinenrad, das an einem Ende dieser Welle montiert ist. Das andere Ende ist mit einem Außengewinde versehen. Die Welle ist aus legiertem Stahl und das Turbinenrad aus einer Inconel-Legierung gefertigt. Diese Elemente sind fest miteinander verbunden. Die Oberfläche der Welle ist geschliffen.

Einreihung:

Die Ware ist in die Unterposition 8414 90 00 einzureihen.

Begründung:

Aufgrund der Anwesenheit der Antriebswelle ist die Ware Teil des gesamten Abgasturboladers und nicht nur Teil der Gasturbine.

Quelle: Zoll.de