Drittländer mit hohem Risiko

Die Informationsberichte “High-Risk Jurisdiction subject to a Call for Action” und “Jurisdiction under Increased Monitoring” (Stand: Juni 2022) der FATF wurden veröffentlicht und die Liste der Staaten mit strategischen Mängeln aktualisiert.

Drittländer mit hohem Risiko

Die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien – GwGMeldV-Immobilien) wurde am 31. August 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten.

Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien, einschließlich BegründungPDF | 2 MB | Datei ist nicht barrierefrei

Informationen zu den nach § 3 Abs. 3 GwGMeldV-Immobilien zu berücksichtigenden Personen sind unter nachfolgendem Link abrufbar:

Finanzsanktionen

Informationen zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 (Regelungen der Europäischen Kommission) und Nr. 2 (Regelungen der Financial Action Task Force) GWGMeldV-Immobilien werden im Folgenden aufgeführt.

 

Quelle: Zoll.de