Die AWR-Chemikalienliste (Teil I – Chemikalien und Teil II – Toxine) ist aktualisiert worden.

Vorbemerkungen zur AWR-Chemikalienliste

Die AWR-Chemikalienliste ist ein Hilfsmittel für die Einreihung von Chemikalien und chemischen Erzeugnissen (hier: Toxinen) in die Ausfuhrliste bzw. die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 „EG-Dual-Use-VO“ und die Kombinierte Nomenklatur.

Sie besteht aus zwei Teilen: „Teil I – Chemikalien“ und „Teil II – Toxine“.

Andere chemikalienrechtlichen Vorschriften (u. a. Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr) werden in dieser Zusammenstellung nicht berücksichtigt.

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Eine verbindliche Aussage zu einem möglichen Ausfuhrverbot bzw. einer möglichen Ausfuhrgenehmigungspflicht kann nur durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen.

Die Aktualisierung und Pflege der AWR-Chemikalienliste obliegt der Generalzolldirektion, Direktion IX B, Technisches Referat München. Anfragen zur AWR-Chemikalienliste durch die Zolldienststellen sind künftig auf dem Dienstweg ausschließlich an die Generalzolldirektion, Direktion IX B, Technisches Referat München zu richten.

 

Erläuterungen zu den Spalten:
Zu Spalte 1:„laufende Nummer des Eintrags“
Zu Spalte 2:„Chemikalie“ (Teil I) bzw. „Toxin“ (Teil II)

Stoffe mit gleicher CAS-Nummer (also die eigentliche Chemikalie mit den entsprechenden synonymen Bezeichnungen) sind in jeweils einer Zeile zusammengefasst.

Zu Spalte 3:„Warennummer (KN)“
Zu Spalte 4:„CAS–Nummer (Chemical Abstracts Service)“

Die CAS-Nummer ist eine international gültige Registriernummer zur zweifelsfreien Identifizierung chemischer Substanzen. Mischungen von Chemikalien haben eine andere CAS-Nummer als die Chemikalie in Reinform.

Eine mit X gekennzeichnete Zelle bedeutet, dass für die in der Zeile genannte Chemikalie derzeit keine CAS-Nummer vorliegt.

Zu Spalte 5:„AL-Nr. / Dual-Use-Nr.“

Diese Spalte enthält die Nummer des jeweiligen Stoffes in der Ausfuhrliste bzw. des Anhangs I der EG-Dual-Use-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Zu Spalte 6:„Bemerkungen“

Diese Spalte beinhaltet weitere Informationen zu den jeweils gelisteten Stoffen.

 

Suchfunktion:

In der AWR-Chemikalienliste kann mittels der Tastenkombination „Strg+F“ die Suchfunktion aktiviert werden.

Bei der Suche nach einer bestimmten Chemikalie empfiehlt es sich, zunächst nach der CAS-Nummer zu suchen, da deren Schreibweise weniger Fehlerpotential birgt als der Name der Chemikalie.

Teil I – Chemikalien

 

Teil II – Toxine

 

Quelle: Zoll.de