Die Anweisung T 14 (Obst und Gemüse) ist aktualisiert worden.

Obst und Gemüse

Bescheinigung der Konformität mit den Vermarktungsnormen der europäischen Union für frisches Obst und Gemüse gemäß den Artikeln 12, 13 und 14 (Anhang III)
der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 543/2011 DER KOMMISSION vom 7. Juni 2011 (ABl. L 157 vom 15.6.2011, S. 1)

 

Die Anweisung T 14 (Obst und Gemüse) ist aktualisiert worden.

(Stand: 08.04.2021)

Quelle: Zoll.de