Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
China – Änderungen bei der CCC-Zertifizierung
Für folgende Waren, die bisher durch die CNCA zertifiziert werden mussten, ist eine CCC-Eigendeklaration vorgeschrieben. Es handelt sich um bestimmte Elektrowerkzeuge, Schweißmaschinen, elektrische Schalter, Niederspannungselektrogeräte, Kleinmotoren, Kompressoren, Kfz-Teile wie Sicherheitsgurte, Außenbeleuchtung, Sitze und Kopfstützen, Radar, Fahrtenschreiber und Reflektoren.
Quelle: CNCA