Stichwort Brexit: Was ist neu bei Lieferantenerklärungen

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat auch Auswirkungen auf Lieferantenerklärungen.

Ab 1. Januar 2021 gilt: Ursprungsware des VK ist nach dem Brexit keine EU-Ware mehr. Das gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Lieferung, also auch, wenn die Lieferung bereits vor dem Brexit erfolgt ist. Das bedeutet, dass Sie für solche Ware keine Lieferantenerklärung ausstellen dürfen. Außerdem kann das VK mangels Handelsabkommen keinesfalls als Präferenzland genannt werden. Prüfen Sie für bereits ausgestellte Lieferantenerklärungen, ob diese einen erkennbaren VK-Bezug haben, das heißt, ob der nationale Ursprung einzelner EU-Mitgliedstaaten angegeben ist. Wenn ja, dann ist diese Ware spätestens jetzt ohne Präferenz.

 

Quelle: IHK

Market Access Database (MADB) wird Access2Markets (A2M)

Ihr EU-Portal zum Handel mit Informationen für Exporteure und Importeure

Die bewährte EU-Datenbank MADB wird mit anderen Datenbanken (unter anderem dem Trade HelpDesk) zusammengeführt und um weitere
Funktionen ergänzt. Importe, Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen können recherchiert werden, außerdem gibt es zusätzliche Informationen zum Thema präferenzieller Ursprung. A2M ist auch auf Deutsch verfügbar.

Access2Markets

 

Quelle: Europäische Kommission

Vereinigtes Königreich und Ägypten unterzeichnen Abkommen

Der britische Botschafter in Ägypten und der stellvertretende ägyptische Außenminister für Europa unterzeichneten am 5. Dezember 2020 ein Assoziierungsabkommen

Das Abkommen soll die politische Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und der Arabischen Republik Ägypten stärken sowie dafür sorgen, dass auch nach dem Ende der Übergangsphase ein bevorzugter und vereinfachter Marktzugang zwischen dem VK und Ägypten gewährt bleibt.

Das Abkommen sieht u.a. einen zollfreien Handel für Industriewaren sowie eine Liberalisierung des Handels mit Produkten der Landwirtschaft und Fischerei sowie Nahrungsmitteln vor.

Das Abkommen zwischen dem VK und Ägypten wird nach der Ende der Übergangsphase und somit zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

UK and Egypt sign Association Agreement

 

Quelle: GOV.UK

Wareneinfuhren aus Israel

Die Europäische Kommission hat auf ihren Internet-Seiten die Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen zum 27. September 2019 aktualisiert.

Weitere Informationen finden Sie auf der thematischen Webseite der Europäischen Kommission.

Technische Vereinbarung zwischen der EU und Israel

Das Merkblatt „Präferenznachweise aus Israel“, in dem auch auf die entsprechenden Seiten der Europäischen Kommission verlinkt ist, wurde aktualisiert.

Merkblatt „Präferenznachweise aus Israel“PDF | 13 KB | Datei ist nicht barrierefrei

 

Quelle: Zoll.de

Warenverkehr mit Ghana

Mit Beschluss Nr. 1/2020 des WPA-Ausschusses vom 20. August 2020, Amtsblatt L 350 vom 21. Oktober 2020 wurde ein Protokoll Nr. 1 zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten andererseits veröffentlicht.

Der Beschluss ist am 20. August 2020 in Kraft getreten.

Die Datenbank WuP online wird zeitnah aktualisiert.

thumbnail of GHANA

Quelle: Zoll.de

Neues Online-Portal „Access2Markets“ der EU-Kommission

Zielgruppe sind insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU).

Das Portal bietet Informationen zum Handel über die Grenzen der EU hinaus. Die Themen umfassen Zölle, Steuern, Ursprungsregeln, Produktanforderungen, Zollverfahren und Handelshemmnisse zu bestimmten Produkten.
Access2Markets ist eine umfassende Datenbank mit außenhandelsrelevanten Informationen zu mehr als 120 Märkten weltweit:

  • Einfuhrzölle,
  • Ursprungs- bzw. Präferenzregelungen (Ursprungsrechner ROSA),
  • Lizenzanforderungen,
  • benötigte Einfuhrpapiere,
  • Außenhandelsstatistiken nach Ländern und Warengruppen sowie
  • Handelshemmnisse

Zudem enthält das Portal ein Tool zur Selbsteinschätzung der Ursprungsregeln (‚Rosa‘).

Besonders wichtig sind aus Sicht der EU-Kommission Hinweise dazu, wie Unternehmen besser von Handelsabkommen der EU mit ihren Partnerländern profitieren können. Dazu sollen die teilweise komplizierten Regeln der Freihandelsabkommen praxisnah und produktspezifisch erklärt werden.

Online-Portal Access2Markets

Link  zum testen, was ‚Rosa‘ zu bieten hat   

Quelle: Europäischen Kommission