Israel verlängert Frist für die Wiederausfuhr von Carnets ATA

Der israelische Zoll hat einem erleichterten Carnet-ATA-Verfahren zugestimmt. Demnach soll die Frist für die Wiederausfuhr automatisch verlängert werden.

Für jedes Carnet wird die Frist für die Wiederausfuhr automatisch um weitere drei Monate ab dem Ablaufdatum verlängert, sofern

  1. sich die Waren derzeit in Israel befinden und
  2. die ursprüngliche Frist für die Wiederausfuhr zwischen dem 8. Oktober 2023 und dem 30. November 2023 liegt.

 

Quelle: IHK München

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

 

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 5911NEH28.11.2023
2.Position 6815NEH28.11.2023
3.Position 7318NEH28.11.2023
4.Position 7604NEH28.11.2023
5.Position 8421NEH28.11.2023
6.Position 8517NEH28.11.2023
7.Position 8528EE17.12.2023
8.Position 8531NEH28.11.2023
9.Position 9405NEH28.11.2023
10.VorbemerkungenListe01.01.2023
(Stand: 13.12.2023)

Quelle: Zoll.de

EU/Türkei – Restriktive Maßnahmen

Die EU verlängert die Sanktionen wegen nicht genehmigter Bohrtätigkeiten.

Beschluss (GASP) 2023/2488; ABl. L vom 10. November 2023.

Die Maßnahmen werden um ein weiteres Jahr, bis 12. November 2024, verlängert.

Die Sanktionen können Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten umfassen. Zudem kann es Personen und Einrichtungen aus der EU verboten werden, den mit Sanktionen belegten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023