Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 356/2010

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Die Verordnung über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Anerkennung elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen A.TR.

Alle im Normalverfahren elektronisch ausgestellten A.TR. ohne Unterschrift werden anerkannt.

Mit der Fachmeldung vom 24. Mai 2024 war bereits über eine Übergangsregel zur Anerkennung aller bis einschließlich 3. Mai 2024 elektronisch von den Zollbehörden der Türkei ohne Unterschrift ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. informiert worden. Weiterlesen

Antidumping – Kabel und Seile aus Stahl mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission führt den endgültigen Antidumpingzoll mit Wirkung vom 8. Juni 2024 ein. An den bisherigen Antidumpingzollsätzen ändert sich nichts. Die Maßnahmen gelten auch auf Einfuhren aus Marokko und Südkorea. 

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1666, ABl. L vom 7. Juni 2024.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Kabel und Seile aus Stahl, einschließlich verschlossener Seile, ausgenommen sind Kabel und Seile aus nicht rostendem Stahl, mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7312 10 81, ex 7312 10 83, ex 7312 10 85, ex 7312 10 89 und ex 7312 10 98 (TARIC-Codes 7312108112, 7312108113, 7312108119, 7312108312, 7312108313, 7312108319, 7312108512, 7312108513, 7312108519, 7312108912, 7312108913, 7312108919, 7312109812, 7312109813 und 7312109819).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024

Antidumping – Stahlräder mit Ursprung in China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 6. Juni 2024 (C/2024/3539).

Die Antidumpingmaßnahmen treten am 5. März 2025 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Videokamera-Zubehör-Set – 9620 00 10

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024:

Warenbeschreibung:

Ein sogenanntes Videokamera-Zubehör-Set, das zur Befestigung an einer Kamera und zur Verwendung auf der Schulter bestimmt ist. Das Set umfasst einen Haltegriff, eine Träger-platte für die Schulterauflage, einen Verlängerungsarm für den optionalen Minihandgriff, ein Kabel, eine Adapterplatte für den Sucher und alle erforderlichen Schrauben. Die Ware ist nur mit einigen Kameraserien kompatibel.

Einreihung/Begründung:

Das „Videokamera-Zubehör-Set“ ist in Anwendung der AV 1, 2 a), 3 b) and 6 als „Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren“ in die Unterposition 9620 00 10 einzureihen.

Die Ware ist dazu bestimmt, der Kamera Stabilität zu verleihen. Sie wird daher als ähnlich zu den Waren angesehen, die dazu verwendet werden Kameras zu unterstützen, um zufällige Bewegungen zu reduzieren. Die Einreihung in Position 9620 ist nicht ausgeschlossen

(Stand: 05.06.2024)

Zoll-Ident App

Sichere Authentifizierung für das Zoll-Portal

Digitale Sicherheit ist nach wie vor eine unserer Top-Prioritäten. Genauso verhält es sich mit dem nutzerorientierten Design. Die neue Zoll-Ident App kombiniert beides und beschleunigt Ihren Zugang zum Zoll-Portal und allen inkludierten Services.

Voraussetzungen für den schnellen Log-in

Sie benötigen ein Konto im Zoll-Portal und die Zoll-Ident App auf Ihrem mobilen Gerät (zum Beispiel Smartphone, Tablet). Für einen uneingeschränkten Zugang zu allen Services müssen Sie sich vorher in Ihrem Konto mit ELSTER, BundID oder Ihrem Online-Ausweis identifiziert haben.

Richten Sie danach die Zoll-Ident App ein und scannen Sie zukünftig nur einen QR-Code, um sich schnell und sicher einzuloggen.

Vorteile für Unternehmen

Für Unternehmen wird der Zugang für weitere Benutzer eines Geschäftskundenkontos erleichtert; allein der Hauptbenutzer benötigt ELSTER.

Der Hauptbenutzer kann für alle Benutzer des Unternehmens die Zoll-Ident App zur vollumfänglichen Nutzung des Zoll-Portals freischalten.

Apple App Store
Google Play Store

Quelle: Zoll.de

Benutzerhandbuch und Verfahrensanweisung Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)

Das vorliegende Benutzerhandbuch soll Sie bei der Nutzung der Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) unterstützen. Das Benutzerhandbuch ist zugleich die Verfahrensanweisung.

Die IVVA ist in das Zoll-Portal der Zollverwaltung integriert. Über das Zoll-Portal und die IVVA können Sie online bestimmte Anträge, Anzeigen und Anmeldungen abgeben sowie über die Postkorbfunktion des Zoll-Portals Ihnen bekannt zu gebende Schreiben der Zollverwaltung (Erlaubnisse, Bescheide, Nachfragen etc.) abrufen. Die in der IVVA erzeugten Anträge, Anzeigen und Anmeldungen werden mittels einer Schnittstelle an das verwaltungsinterne IT-Fachverfahren MoeVe (Modernisierung des Verbrauch- und Verkehrsteuervollzugs) übergeben. Weitere Anträge, Anzeigen und Anmeldungen, die aktuell nicht über die IVVA abgebildet sind, werden über die Leistungs-bezogene Online-Anwendung (LOA) zur Verfügung gestellt. Die LOA ist ebenfalls in das Zoll-Portal integriert. Ihnen bekannt zu gebende Schreiben der Zollverwaltung, die sich auf einen über die LOA abgegebenen Antrag beziehen, sind wie bei der IVVA über die Postkorb-funktion des Zoll-Portals abrufbar.

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Quelle Zoll.de

Antidumping – Aluminiumfolie (kleine Rollen) mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens; ABl. C vom 3. Juni 2024

Gegenstand der Untersuchung sind Folien und dünne Bänder aus Aluminium mit einer Dicke von 0,007 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,021 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, auch geprägt, in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger.

Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7607 11 11 und ex 7607 19 10 (TARIC-Codes 7607111111, 7607111119, 7607191011 und 7607191019.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024