Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Videokamera-Zubehör-Set – 9620 00 10

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024:

Warenbeschreibung:

Ein sogenanntes Videokamera-Zubehör-Set, das zur Befestigung an einer Kamera und zur Verwendung auf der Schulter bestimmt ist. Das Set umfasst einen Haltegriff, eine Träger-platte für die Schulterauflage, einen Verlängerungsarm für den optionalen Minihandgriff, ein Kabel, eine Adapterplatte für den Sucher und alle erforderlichen Schrauben. Die Ware ist nur mit einigen Kameraserien kompatibel.

Einreihung/Begründung:

Das „Videokamera-Zubehör-Set“ ist in Anwendung der AV 1, 2 a), 3 b) and 6 als „Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren“ in die Unterposition 9620 00 10 einzureihen.

Die Ware ist dazu bestimmt, der Kamera Stabilität zu verleihen. Sie wird daher als ähnlich zu den Waren angesehen, die dazu verwendet werden Kameras zu unterstützen, um zufällige Bewegungen zu reduzieren. Die Einreihung in Position 9620 ist nicht ausgeschlossen

(Stand: 05.06.2024)