Restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2023/1529

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Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

CBAM – Nutzung der Standardwerte endet

In der Übergangsphase sind ab dem 3. Quartal 2024 von CBAM-Anmeldern geänderte Berichtspflichten zu beachten.

Bei der Ermittlung der eingebetteten CO2-Emissionen besteht nach Artikel 4 Absatz 3 der CBAM-Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 ab dem 01.08.2024 nicht mehr die Möglichkeit zur Verwendung von Standardwerten.

CBAM-Anmelder sind verpflichtet, ab dem 01.08.2024 für jede Einfuhr von CBAM-Waren, die tatsächlichen Emissionen nach den Berechnungsmethoden gemäß Art. 4 Absatz 1 oder Absatz 2 CBAM-Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 zu ermitteln und zu berichten.

Deutsche Emissionshandelsstelle Weiterlesen

Antisubvention – Endlosglasfaserfilamente mit Ursprung in Ägypten

Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen an.

Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen (C/2024/6759); ABl. C bom 4. Oktober 2024.

Die betroffene Ware wird derzeit unter den KN-Codes 7019 11 00, ex 7019 12 00, 7019 31 00 eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024.

Antidumping – Bügelbretter mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 1. Oktober 2024.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024.