Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigung Nr. 36

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 36 (Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender) wird mit Wirkung zum 25. Oktober 2024 neu bekannt gegeben.

Im Vergleich zur bisherigen Fassung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 36 ergibt sich folgende Änderung: In Abschnitt II, Nummer 5.1 und Nummer 5.2 wird der Kreis der zugelassenen Bestimmungsziele um die Türkei erweitert.

Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 36 gilt weiterhin bis zum 31. März 2025.

Den Volltext der Allgemeinen Genehmigung Nr. 36 sowie weitere Informationen zur Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen finden Sie unter Aussenwirtschaft / Ausfuhrkontrolle / Antragsarten / Allgemeine Genehmigungen.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur: Taktische Einsatzroboter – 8424 89 70

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2621 DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2024 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur Amtsblatt der Europäischen Union Reihe L vom 8.10.2024.

Warenbeschreibung:

Eine Maschine, der sogenannte taktische Einsatzroboter, bestehend aus:
— einem Fahrwerk auf Gleisketten mit Abmessungen von etwa 1 500× 1 200× 1 300mm, mit zwei elektrischen 7,5-kW-Antriebsmotoren mit einer Zugkraft von bis zu 4 Tonnen (die elektrische Energie wird über einen Lithium-Ionen-Akku bezogen),
— einem Kamerasystem mit vier statischen Fahrtrichtungskameras, mit dem Live-Bilder an die Einsatzleitung übertragen werden können,
— 6 LED-Scheinwerfern, die jeweils in die Bewegungsrichtungen ausgerichtet sind, sowie LED-Umgebungsleuchten,
— einem Wasser-/Schaumwerfer zu Feuerlöschzwecken mit einer Kapazität von bis zu 2 000l/min bei 10 bar, voll kompatibel für den Anschluss an den Schlauch eines Feuerwehrautos,
— einer Seilwinde mit einer ausfahrbaren Krallenstütze für Stabilität beim Umgang mit großen Lasten.
Die Ware wird mittels Funkfernbedienung mit bis zu 150 m Reichweite und/oder via Intranet aus einem Systemträgerfahrzeug mit bis zu 2 500m Reichweite (WLAN-basiert) gesteuert.
Die Ware kann je nach der auf dem Fahrgestell montierten optionalen Zusatzausstattung in unterschiedlichen Konfigurationen gestellt werden.
Die optionale Ausstattung kann bewegliche Kameras für Normal- und Wärmebildübertragung, weitere LED-Scheinwerfer, ein Raman-Spektrometer zur Gefahrstoffdetektion, einen ferngesteuerten Greifarm zur Ausführung präziser Aufgaben (z. B. Probenahmen), eine Anhängerkupplung usw. umfassen.
Die Ware ist für den Einsatz bei Lösch- und Bergungseinsätzen konzipiert und erlaubt es den Einsatzkräften, sich außerhalb der Gefahrenzone aufzuhalten (bei Gefahrstofferkundung, Einsturzgefahr oder starker Hitzeentwicklung), aus sicherer Entfernung jedoch in die Einsätze eingebunden zu sein und diese fernzusteuern. Weiterlesen

Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur: Projektor mit Tuner – 8528 72 10

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2617 DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2024 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur Amtsblatt der Europäischen Union Reihe L vom 8.10.2024

Warenbeschreibung:

Ein sogenannter Projektor mit Tuner in einem einzigen Gehäuse mit Abmessungen von etwa 53 × 13 × 34 cm, bestehend aus einem Laserprojektor mit digitaler Lichtverarbeitungs-Technologie (DLP-Projektionstechnik) und einem eingebauten Fernsehtuner.
Die Ware weist die folgenden Hauptmerkmale und Schnittstellen auf:
— drahtlose Konnektivität über Bluetooth und WLAN,
— Smart-TV und integrierte intelligente Assistenten (z. B. Google Assistant, Bixby, Alexa),
— Kompatibilität mit dem Internet der Dinge (IoT),
— digitale und analoge Fernsehtuner,
— 4K-Auflösung (3840 × 2160 Pixel),
— eingebaute Lautsprecher mit 2.2-Kanal-Surround-Sound,
— 3 HDMI-Schnittstellen,
— USB-Schnittstelle,
— Digital-Audioausgang,
— Ethernet (LAN) RJ-45-Schnittstelle,
— Antenneneingang.
Die Ware kann Fernsehsignale über den eingebauten Fernsehtuner und Videosignale über einen Computer oder ein Smartphone empfangen. Anschließend kann sie diese Signale als Projektionsbilder wiedergeben.
Sie ist ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt, Videos und Standbilder auf einer externen Leinwand (nicht eingebaut und nicht mit dem Projektor gestellt) oder Wand anzuzeigen. Weiterlesen

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

 

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 1201AV03.10.2024
2.Position 1404AV03.10.2024
3.Position 2202AV03.10.2024
4.Position 2203AV03.10.2024
5.Position 2309AV03.10.2024
6.Position 2404HS03.10.2024
7.Position 2505HS03.10.2024
8.Position 2505AV03.10.2024
9.Position 2811AV03.10.2024
10.Kapitel 29HS03.10.2024
11.Kapitel 29HS03.10.2024
12.Kapitel 29HS03.10.2024
13.Position 2922HS03.10.2024
14.Position 3002HS03.10.2024
15.Position 3006HS03.10.2024
16.Position 3307AV03.10.2024
17.Position 3602AV03.10.2024
18.Position 3822HS03.10.2024
19.Position 3824AV03.10.2024
20.Position 3913HS03.10.2024
21.Position 3926AV03.10.2024
22.Kapitel 44HS03.10.2024
23.Kapitel 44HS03.10.2024
24.Position 6108EE15.10.2024
25.Position 7222AV03.10.2024
26.Position 8411HS03.10.2024
27.Position 8424EE28.10.2024
28.Position 8428AV03.10.2024
29.Position 8467AV03.10.2024
30.Position 8517AV03.10.2024
31.Position 8518AV03.10.2024
32.Position 8528AV03.10.2024
33.Position 8528EE28.10.2024
34.Position 8535AV03.10.2024
35.Position 8542AV03.10.2024
36.Position 8705EE28.10.2024
37.Position 8709HS03.10.2024
38.Position 9105HS03.10.2024
39.Position 9505AV03.10.2024
40.Position 9619EE15.10.2024
41.VorbemerkungenListe01.01.2024
(Stand: 11.10.2024)

Quelle: Zoll.de