Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Zoll und Außenwirtschaft
Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung
Mit der Delegierten Verordnung vom 7. Oktober 2020 hat die EU-Kommission die Aktualisierung der Anhänge I, IIa bis IIg und IV (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Voraussichtlich soll diese Delegierte Verordnung Mitte Dezember 2020 in Kraft treten.
Güterlisten
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Position 3824
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) – 210. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14 – 15. September 2020:
Warenbeschreibung:
Natriumhydrogen-3-aminonaphthalin-1,5-disulfonat (CAS RN 4681-22-5), in Form eines grau-rosa Pulvers, mit einer Reinheit von mehr als 80 GHT. Das Erzeugnis enthält als Verunreinigungen Dinatriumsulfat und Natriumchlorid, die als Nebenprodukte bei dem Produktionsprozess anfallen. Das Erzeugnis wird zur Herstellung organischer Farbstoffe verwendet.
Einreihung/Begründung:
Das Erzeugnis ist mit einem Reinheitsgrad von über 96 % auf dem Markt erhältlich. Es scheint daher, dass die in der Mischung vorhandenen Nebenprodukte (Dinatriumsulfat und Natriumchlorid) absichtlich im Produkt belassen wurden. In Anbetracht dieser Überlegungen ist das Erzeugnis in die Position 3824 einzureihen.
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 a) zu Kapitel 29 und dem Wortlaut der KN-Codes 3824, 3824 99 und 3824 99 93.
(Stand 15.10.2020)
Quelle: Zoll.de
Erläuterungen
Änderungen der Erläuterungen:
| Lfd. Nr. | Bezeichnung | Teil | Anwendbar ab |
| 1. | Position 2207 | NEH | 06.10.2020 |
| 2. | Position 3820 | NEH | 06.10.2020 |
| 3. | Position 3824 | NEH | 06.10.2020 |
| 4. | Vorbemerkungen | Liste | 01.01.2020 |
| (Stand: 15.10.2020) | |||
Quelle: Zoll.de
Brexit: Welche zollrechtlichen Auswirkungen hat der Brexit – was ändert sich, was ist zu beachten.
Brexit
Informationen zu den Auswirkungen des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU (Brexit)
Achtung: Die Übergangsfrist endet zum 31. Dezember 2020
Brexit
Quelle: Zoll.de
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen steht in aktualisierter Fassung zum Download bereit.
Quelle: Zoll.de
Neue Runde der Zollaussetzungen
EU-Kommission veröffentlicht Mitteilung zur neuen Runde „Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren“.
Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren; ABl. C 340 vom 12. Oktober 2020, S. 11.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.
Antidumping – Birkensperrholz mit Ursprung in Russland
Einleitung einer Antidumpinguntersuchung
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Birkensperrholz mit Ursprung in Russland; ABl. C 342 vom 14. Oktober 2020, S. 2.
Gegenstand der Untersuchung ist Sperrholz ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, mit äußeren Lagen aus Holz der Unterposition 4412 33, mit mindestens einer äußeren Lage aus Birkenholz, auch beschichtet.
Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 4412 33 00.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.
Antidumping – Monoethylenglykol mit Ursprung USA/Saudi-Arabien
Einleitung einer Antidumpinguntersuchung
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Monoethylenglykol mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Saudi-Arabien, ABl. C 342 vom 14. Oktober 2020, S. 12.
Gegenstand der Untersuchung ist Monoethylenglykol (derzeitige EG-Nummer 203-473-3).
Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 2905 31 00.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.
Antidumping – Walzdraht mit Ursprung in China
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 324 vom 14. Oktober 2020, S. 23.
Die Überprüfung betrifft Stangen und Stäbe, warmgewalzt, in ungleichmäßig aufgewickelten Rollen (Coils), aus Eisen, nicht legiertem oder legiertem Stahl, ausgenommen nicht rostender Stahl, mit Ursprung in China.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7213 10 00, 7213 20 00, 7213 91 10, 7213 91 20, 7213 91 41, 7213 91 49, 7213 91 70, 7213 91 90, 7213 99 10, 7213 99 90, 7227 10 00, 7227 20 00, 7227 90 10, 7227 90 50 und 7227 90 95.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.






