Warenverkehr mit Ländern, die am Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) teilnehmen

Gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2021/2127 der Kommission vom 29. September 2021, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) L 432 vom 3. Dezember 2021, wird Vanuatu mit Wirkung vom 1. Januar 2025 aus Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 gestrichen.

Anhang IV beinhaltet die Liste der Länder, die nach der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder nach Art. 1 Abs. 2 Buchstabe c begünstigt sind.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

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Quelle: Zoll.de

Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-Use-VO

Mit der Delegierten Verordnung vom 20. Oktober 2021 hat die EU-Kommission die Aktualisierung der Anhänge I und IV (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) der Verordnung (EG) Nr. 2021/821 (EGDual-UseVO) auf den Weg gebracht.

Voraussichtlich tritt diese Delegierte Verordnung Anfang Januar 2022 in Kraft.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Antidumping – Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein

Durchführungsverordnung (EU) 2021/2011 der Kommission vom 17. November 2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 410 vom 18. November 2021, S. 51.

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 19. November 2021 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in China ein.

Betroffene Ware

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Kabel aus optischen Monomode-Fasern, bestehend aus einer oder mehreren einzeln umhüllten Fasern, mit einem Schutzmantel, auch mit elektrischen Leitern.

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 8544 70 00 (TARIC-Code 8544700010). Weiterlesen

Antidumping – Flacherzeugnisse mit Ursprung in Indien/Indonesien

Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.

Durchführungsverordnung (EU) 2021/2012 der Kommission vom 17. November 2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien und Indonesien; ABl. L 410 vom 18. November 2021, S. 153.

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 19. November 2021 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien und Indonesien ein. Weiterlesen