Warenverkehr mit Ländern, die am Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) teilnehmen

Gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2021/2127 der Kommission vom 29. September 2021, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) L 432 vom 3. Dezember 2021, wird Vanuatu mit Wirkung vom 1. Januar 2025 aus Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 gestrichen.

Anhang IV beinhaltet die Liste der Länder, die nach der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder nach Art. 1 Abs. 2 Buchstabe c begünstigt sind.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

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Quelle: Zoll.de