Antidumping – Coils mit Ursprung in China, Indonesien und Taiwan

Die EU-Kommission leitet eine Umgehungsüberprüfung ein. Die Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2020.

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1310  ABl. L 198 vom 27. Juli 2022, S. 8.

Die Europäische Kommission leitet eine Umgehungsuntersuchung ein. Der Kommission liegen Beweise vor, dass die geltenden Maßnahmen durch den Versand aus der Türkei umgangen werden.

Die Einfuhren werden zollamtlich erfasst. Die Dauer der zollamtlichen Erfassung beträgt neun Monate. Weiterlesen

Antidumping – Molybdändrähte mit Ursprung in China

Die EU-Kommission führt endgültige Antidumpingzölle nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung ein. Auch Einfuhren aus Malaysia sind betroffen.

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1305 ABl. L 197 vom 26. Juli 2022, S. 75;

Der Antidumpingzollsatz beträgt 64,3 Prozent.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um

  • Molybdändraht mit einem Molybdängehalt von 99,95 GHT oder mehr und einem größten Durchmesser von mehr als 1,35 mm, jedoch nicht mehr als 4,0 mm;
  • Molybdändraht mit einem Molybdängehalt von mindestens 97 GHT, aber weniger als 99,95 GHT und einem größten Durchmesser von mehr als 1,35 mm, jedoch nicht mehr als 4,0 mm;
  • Molybdändraht mit einem Molybdängehalt von 97 GHT oder mehr und einem größten Durchmesser von mehr als 4,0 mm, jedoch nicht mehr als 11,0 mm.

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 8102 96 00 (TARIC-Code 8102 96 00 19, 8102 96 00 20, 8102 96 00 30 und 8102 96 00 40).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegenüber Russland

Die Schweiz hat Teile des neuen Sanktionspakets der EU übernommen. Die restriktiven Maßnahmen umfassen Güter- sowie Finanzsanktionen.

Der Schweizer Bundesrat hat am 3. August 2022 weitere Sanktionen gegenüber Russland verabschiedet. Die Maßnahmen sind am selben Tag in Kraft getreten. Die Schweiz hat diejenigen Sanktionen aus dem EU-Sanktionspaket vom 21. Juli 2022 übernommen, die zeitlich oder materiell dringlich sind.

Pressemittelung vom 3. August 2022

 

Quelle: Die Publikationsplattform des Bundesrechts (Schweiz)

Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen,

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014

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Dokumenttyp: Vorschriften 05.08.2022 | AWR

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de