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Antidumping – Molybdändrähte mit Ursprung in China
Die EU-Kommission führt endgültige Antidumpingzölle nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung ein. Auch Einfuhren aus Malaysia sind betroffen.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1305 ABl. L 197 vom 26. Juli 2022, S. 75;
Der Antidumpingzollsatz beträgt 64,3 Prozent.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um
- Molybdändraht mit einem Molybdängehalt von 99,95 GHT oder mehr und einem größten Durchmesser von mehr als 1,35 mm, jedoch nicht mehr als 4,0 mm;
- Molybdändraht mit einem Molybdängehalt von mindestens 97 GHT, aber weniger als 99,95 GHT und einem größten Durchmesser von mehr als 1,35 mm, jedoch nicht mehr als 4,0 mm;
- Molybdändraht mit einem Molybdängehalt von 97 GHT oder mehr und einem größten Durchmesser von mehr als 4,0 mm, jedoch nicht mehr als 11,0 mm.
Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 8102 96 00 (TARIC-Code 8102 96 00 19, 8102 96 00 20, 8102 96 00 30 und 8102 96 00 40).
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