Antidumping/Antisubvention – Reifen mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Die Ausgleichs- und Antidumpingzölle gelten seit 2018.

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 29 vom 26. Januar 2023, S. 45.

Die Antidumpingmaßnahmen treten am 23. Oktober 2023 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping – Rohrformstücke mit Ursprung in China und Thailand

Die Europäische Kommission führt neue TARIC-Codes ein und überwacht die Einfuhren. Die Antidumpingmaßnahmen wurden 2019 verlängert.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/132 (ABl. L 17 vom 19. Januar 2023, S. 84).

Die EU-Kommission ändert die TARIC-Codes, um die Einfuhren besser überwachen zu können. Betroffen sind Waren, die unter dem KN-Code ex 7307 19 10 eingereiht werden. Hier nimmt die Kommission eine Neueinteilung in Waren mit Gewinde und ohne Gewinde vor sowie ob sie aus Temperguss, Gusseisen mit Kugelgrafit oder aus sonstigen Werkstoffen hergestellt sind.

Zudem werden für Waren, die vom Antidumpingzoll ausgenommen sind, eigene TARIC-Codes eingeführt.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping – Keramik mit Ursprung in China

Reduzierter Antidumpingzollsatz für einen neuen ausführenden Hersteller. Die bestehenden Antidumpingmaßnahme gelten weiterhin.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/148; ABl. L 20 vom 23. Januar 2023, S. 26.

Mit Wirkung vom 24. Januar 2023 wird folgendes chinesisches Unternehmen als neuer ausführender Hersteller anerkannt und in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1198 aufgenommen:

Raoping Jinde Ceramics Co. Ltd., TARIC-Code C879

Damit wird das Unternehmen in die Liste der mitarbeitenden chinesischen Unternehmen aufgenommen, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden. Der für diese Unternehmen anzuwendende Antidumpingzollsatz beträgt 17,9 Prozent. Der Zollsatz für alle übrigen Unternehmen beträgt 36,1 Prozent.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Warenverkehr mit Ghana

Für Einfuhren von Waren mit Ursprung in Ghana in die EU wird ab dem 20. August 2023 das System des „ermächtigten Ausführers“ durch das System des „registrierten Ausführers“ ersetzt.

Das Ursprungsprotokoll Nr. 1, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) L 350 vom 21. Oktober 2020, zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten andererseits ist seit dem 20. August 2020 in Kraft.

Art. 17 Abs. 3 des Protokolls Nr. 1 sieht vor, dass eine Präferenzbegünstigung für Einfuhren aus Ghana durch Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nur während eines Zeitraums von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Protokolls möglich ist, danach ist eine Präferenzgewährung nur noch auf Basis einer Ursprungserklärung möglich.

Gleichzeitig dürfen Ursprungserklärungen für Sendungen, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Wert 6.000 Euro je Sendung überschreitet, nach Ablauf der drei Jahre nur noch durch einen nach den Ghanaischen Rechtsvorschriften registrierten Ausführer ausgefertigt werden. Weiterlesen

Restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund der Lage in Somali

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 356/2010

Download (öffnet in neuem Fenster) PDF | 195 KB | Datei ist nicht barrierefrei

Dokumenttyp: Vorschriften 25.01.2023 | AWR

Die Verordnung über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

ATLAS-Teilnehmerinformation 0404/23

ATLAS-Teilnehmerinformation 0404/23

Dokumenttyp: Fachbeitrag 25.01.2023 | ATLAS

Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation enthält Informationen zu Einfuhr: Anpassung der Bescheinigungsbereiche der Unterlagencodierungen C085, C640, C678 und N853.

thumbnail of info_0404_23

Quelle: Zoll.de

APS – Aussetzung der Zollpräferenzen

Die Aussetzung gilt seit 1. Januar 2023 für bestimmte Waren aus Indien, Indonesien und Kenia.

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1039 der Kommission vom 29. Juni 2022 zur Festlegung der Regeln für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen, die bestimmten APS-begünstigten Ländern gewährt wurden, für das Jahr 2023; ABl. L 173 vom 30. Juni 2022, S. 58.

Die Europäische Kommission hat eine neue Übersicht der APS-Abschnitte und der dazugehörigen Kapitel veröffentlicht, bei denen die Zollpräferenzen für bestimmte Länder ausgesetzt sind. Betroffen sind Indien, Indonesien und Kenia.

neue Übersicht

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023