Neue Runde der Zollaussetzungen

EU-Kommission veröffentlicht Mitteilung zur neuen Runde „Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren“.

Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren; ABl. C 340 vom 12. Oktober 2020, S. 11.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Antidumping – Birkensperrholz mit Ursprung in Russland

Einleitung einer Antidumpinguntersuchung

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Birkensperrholz mit Ursprung in Russland; ABl. C 342 vom 14. Oktober 2020, S. 2.

Gegenstand der Untersuchung ist Sperrholz ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, mit äußeren Lagen aus Holz der Unterposition 4412 33, mit mindestens einer äußeren Lage aus Birkenholz, auch beschichtet.

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 4412 33 00.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Antidumping – Monoethylenglykol mit Ursprung USA/Saudi-Arabien

Einleitung einer Antidumpinguntersuchung

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Monoethylenglykol mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Saudi-Arabien, ABl. C 342 vom 14. Oktober 2020, S. 12.

Gegenstand der Untersuchung ist Monoethylenglykol (derzeitige EG-Nummer 203-473-3).

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 2905 31 00.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

 

 

Antidumping – Walzdraht mit Ursprung in China

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 324 vom 14. Oktober 2020, S. 23.

Die Überprüfung betrifft Stangen und Stäbe, warmgewalzt, in ungleichmäßig aufgewickelten Rollen (Coils), aus Eisen, nicht legiertem oder legiertem Stahl, ausgenommen nicht rostender Stahl, mit Ursprung in China.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7213 10 00, 7213 20 00, 7213 91 10, 7213 91 20, 7213 91 41, 7213 91 49, 7213 91 70, 7213 91 90, 7213 99 10, 7213 99 90, 7227 10 00, 7227 20 00, 7227 90 10, 7227 90 50 und 7227 90 95.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Schweiz: Exportkontrollen und Sanktionen -SECO

Die Schweiz als exportorientiertes Land setzt sich traditionell für offene Märkte und Freihandel ein. Bei gewissen Güterkategorien ist allerdings aus sicherheitspolitischen Gründen die Kontrolle der Aus-, Ein- oder Durchfuhr angezeigt. In Zeiten internationaler Spannungen kann zudem aus sicherheitsaussenpolitischen Gründen die Aus-, Ein- und Durchfuhr von Gütern aus oder nach bestimmten Ländern verboten werden (Embargogesetzgebung).

Bei den kontrollierten Güterkategorien handelt es sich um Rüstungsgüter, um Güter, die für die Entwicklung, Herstellung oder Verbreitung von Massenvernichtungswaffen eingesetzt werden könnten, sowie um Güter, die der Herstellung von konventionellen Waffen dienen könnten. Solche Kontrollen, insbesondere wenn sie den Export von Gütern betreffen, können allerdings nur dann wirkungsvoll sein, wenn sie auf internationaler Ebene koordiniert werden. Hierzu bestehen vier Exportkontrollregime: die Vereinbarung von Wassenaar, die Gruppe der Nuklearlieferländer, das Raketentechnologiekontrollregime und die Australiengruppe, (vgl. unter Exportkontrollpolitik). Die Beschlüsse der genannten Exportkontrollregime sind völkerrechtlich nicht verbindlich und unterscheiden sich darin von internationalen Übereinkommen, wie etwa dem Chemiewaffenübereinkommen 13. Januar 1993, dem Biologiewaffenübereinkommen vom 10. April 1972 und dem Safeguardsübereinkommen mit der IAEA vom 6. September 1978 samt dazugehörigem Zusatzprotokoll vom 16. Juni 2000.

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Antidumping – Aluminiumstrangpresserzeugnisse mit Ursprung China

Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1428 der Kommission vom 12. Oktober 2020 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Aluminiumstrangpresserzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 336 vom 13. Oktober 2020, S. 8.

 

Die EU-Kommission führt mit Wirkung vom 14. Oktober 2020 einen vorläufigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Stangen (Stäben), Profilen (auch Hohlprofilen) und Rohren, nicht zusammengesetzt, auch zu Konstruktionszwecken vorgearbeitet (z. B. auf Länge zugeschnitten, gebohrt, gebogen, abgeschrägt oder mit Gewinde versehen), hergestellt aus Aluminium, auch in Legierungen, mit einem Aluminiumgehalt von 99,3 % oder weniger, mit Ursprung in China ein.

Ausgenommen sind:

  • Waren, die (z. B. durch Schweißen oder Verbindungselemente) zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind,
  • geschweißte Rohre,
  • Waren, die sich in einem verpackten Bausatz befinden, der die für das Zusammensetzen eines Fertigerzeugnisses erforderlichen Teile enthält, wobei für diese Teile keine weitere Endbearbeitung oder Fertigung erforderlich ist („Bausatz aus Fertigerzeugnissen“).

Die betroffenen Waren werden derzeit unter folgende KN-Codes eingereiht: ex 7604 10 10, ex 7604 10 90, 7604 21 00, 7604 29 10, 7604 29 90, ex 7608 10 00, 7608 20 81, 7608 20 89 und ex 7610 90 90.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Antidumping – Mononatriumglutamat mit Ursprung in China

Änderung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1427 der Kommission vom 12. Oktober 2020 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/83 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Mononatriumglutamat mit Ursprung in der Volksrepublik China auf die Einfuhren von in Mischungen oder Lösungen enthaltenem Mononatriumglutamat mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 336 vom 13. Oktober 2020, S. 1.

Diese Maßnahmen werden ausgeweitet auf Einfuhren von Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse.

Die betroffene Ware wird derzeit unter folgende KN-Codes eingereiht: ex 2103 90 90, ex 2104 10 00, ex 2104 20 00, ex 3824 99 92, ex 3824 99 93 und ex 3824 99 96.

Die Einfuhren werden seit 21. Februar 2020 zollamtlich erfasst. Der Antidumpingzoll wird auch auf die zollamtlich erfassten Waren erhoben. Die zollamtliche Erfassung wird eingestellt.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

WTO: Neue Datenbank für Importlizenzen

Einfuhrlizenzen können transparent eingesehen werden.

Die Datenbank sammelt Informationen, Analysen und Berichte zu Importlizenzen. Importlizenzen sind Genehmigungen, die vor dem Import eines Produkts erteilt werden.

WTO-Mitglieder und Interessenten können Informationen über Einfuhrgenehmigungen abrufen, das entsprechende Abkommen einsehen und sich über stattgefundene Meetings informieren.  Eine Übersicht aller WTO-Mitglieder ermöglicht, schnell und einfach alle Informationen zu einem bestimmten WTO-Land abzurufen.

Mithilfe dieser Datenbank soll die Transparenz in diesem Bereich verbessert und allen WTO-Mitgliedern die Möglichkeit gegeben werden, sich schnell und einfach zu informieren.

Die Datenbank können Sie hier abrufen.

Quelle: GTAI

Antidumping – Coils mit Ursprung in China, Indonesien und Taiwan

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1408 der Kommission vom 6. Oktober 2020 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl in Tafeln oder Rollen (Coils) mit Ursprung in Indonesien, der Volksrepublik China und Taiwan; ABl. L 325 vom 7. Oktober 2020, S. 26.

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 8. Oktober 2020 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Coils mit Ursprung in China, Indonesien und Taiwan ein.

Es handelt sich bei der betroffenen Ware um flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch nach Länge zugeschnittene Waren und Schmalband („narrow strip“), nur warmgewalzt, ausgenommen Erzeugnisse nicht in Rollen (Coils) mit einer Breite von 600 mm oder mehr und einer Dicke von mehr als 10 mm.

Die Ware wird derzeit unter folgenden HS-Codes eingereiht: 7219 11, 7219 12, 7219 13, 7219 14, 7219 22, 7219 23, 7219 24, 7220 11 und 7220 12.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.