Sanktionen gegen Russland

Die FIU (Financial Intelligence Unit) weist darauf hin, dass Sanktionen der Europäischen Union, u.a.

  • gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (Verordnung (EU) Nr. 208/2014)
  • angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014)
  • als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (Verordnung (EU) Nr. 692/2014)
  • angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (Verordnung (EU) 2022/263),

in Kraft getreten sind bzw. demnächst in Kraft treten werden.

Weiterführende Informationen zu den Finanzsanktionen

Weiterführende Informationen zu den Sanktionen der EU

 

Quell: Zoll.de

Ägypten – Importe sind nur noch mit Akkreditiv möglich

Im Außenhandel soll zukünftig nur noch das „Letter of Credit“ (L/C) als Zahlungsinstrument genutzt werden.

Die ägyptische Zentralbank hat mitgeteilt, dass Importeure ab dem 1. März 2022 ausschließlich das Akkreditiv als Zahlungsinstrument nutzen dürfen. Die Zahlungsbedingung „cash agains documents“ (CAD; Zahlung gegen Dokumente) ist nicht mehr zulässig.

In Ägypten ansässige, multinationale Unternehmen sowie deren Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in Ägypten sind von dieser Regelung ausgenommen

Mitteilung der Deutsch-Arabischen Industrie- und Handelskammer

Quelle: DAIHK

Nutzung des Einheitspapiers bei der Einfuhr

Ende der Übergangsregelung zur Nutzung des Einheitspapiers bei der Einfuhr zum 31. Dezember 2022

Datum: 15.02.2022Thema: Zölle

Ab dem 1. Januar 2023 sind grundsätzlich Standard-Zollanmeldungen (Artikel 162 Zollkodex der Union – UZK) und vereinfachte Zollanmeldungen (Artikel 166 UZK) sowie die Übermittlung der angeschriebenen Daten der vereinfachten Zollanmeldung im Rahmen der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders (Artikel 182 UZK) gemäß Artikel 6 Abs. 1 UZK elektronisch abzugeben, weil die Übergangsregelungen gemäß Artikel 278 Abs. 2 Buchstabe b) UZK zu diesem Zeitpunkt enden.

Reisende können für mitgeführte Waren weiterhin eine Zollanmeldung auf dem Einheitspapier abgeben. Außerdem kann das Einheitspapier im Rahmen des Ausfallverfahrens gemäß Kapitel 8.2.3 der Verfahrensweisung ATLAS verwendet werden. Weiterlesen

Die Schweiz hebt Industriezölle ab 1. Januar 2024 auf

Bundesrat beschliesst Aufhebung der Industriezölle per 1. Januar 2024

Bern, 02.02.2022 – Ab Anfang 2024 gibt es in der Schweiz keine Einfuhrzölle für Industrieprodukte mehr. Dies hat der Bundesrat am 2. Februar 2022 beschlossen. Die Massnahme stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz und unterstützt die Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Krise.

Mit einer Änderung des Zolltarifgesetzes werden die Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte im Schweizerischen Zolltarif aufgehoben. Parallel dazu wird auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht. Die Massnahmen erleichtern den Import von Industrieprodukten und ermöglichen den Unternehmen Zugang zu günstigeren Vorleistungen aus dem Ausland. Zudem stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft im Inland und beim Export. Und nicht zuletzt profitieren Konsumentinnen und Konsumenten von tieferen Preisen für importiere Konsumgüter.

Mit dem 1. Januar 2024 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Massnahmen so gewählt, dass die Umstellungsaufwände für Wirtschaftsakteure und bei der Verwaltung so tief wie möglich gehalten werden können. Allen Akteuren – sowohl auf Wirtschafts- wie auf Behördenseite – steht damit genügend Vorlaufzeit für die erforderlichen technischen und organisatorischen Anpassungen zur Verfügung. Die notwendige Änderung des Zolltarifgesetzes war vom Parlament im Oktober 2021 gutgeheissen worden.

Quelle: Der Schweizer Bundesrat

ÄNDERUNGEN DES WARENVERZEICHNISSES FÜR DIE AUßENHANDELSSTATISTIK ZUM 1.1.2022

ACHTUNG: Besonderheiten im Zusammenhang mit der HS-Umstellung 2022  Bedingt durch die HS-Umstellung 2022 kommt es zu umfangreichen Änderungen auf der Ebene der  8-stelligen Warennummern (KN-Codes).


Insbesondere lassen sich aufgrund der Masse der möglichen Zuordnungen zu Warennummern des  Vorjahres nicht alle Beziehungen vom aktuellen Berichtsjahr (2022) zum Vorjahr (2021) darstellen.

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) | 2021