DaziT – Digitalisierung der Zollverwaltung in der Schweiz

Bundesrat stellt Weichen für die Weiterentwicklung der Zollverwaltung

Zeitplan

Die Umsetzungsplanung von DaziT wird rollend aktualisiert. Die Priorisierung der Projekte erfolgt im BAZG-übergreifenden Portfolio unter Berücksichtigung der externen Vorgaben, Systemabhängigkeiten und verfügbaren Ressourcen

Transformationsprogramm DaziT

 

Quelle:

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

 

Sondergebiete: Ausfuhr oder innergemeinschaftliche Lieferung?

Gebiete, die weder zum Zollgebiet noch zum Mehrwertsteuergebiet der EU zählen

Sendungen auf Gebiete wie die Inseln Färöer, Gibraltar oder Helgoland werden wie Sendungen in ein Drittland behandelt. Für Anmeldung und Rechnung gilt:
  • Ausfuhranmeldung (Code: EX)
  • umsatzsteuerfreie Lieferung mit Ausfuhrnachweis (ATLAS-Ausgangsvermerk oder Alternativ-Nachweis)

Gebiete, die zum Zollgebiet, aber nicht zum Mehrwertsteuergebiet der EU gehören

Für Sendungen auf Gebiete wie die Kanarischen Inseln oder die überseeischen französischen Departements gelten folgende Regeln:
  • Ausfuhranmeldung (Code: CO)
  • umsatzsteuerfreie Lieferung mit Ausfuhrnachweis (ATLAS-Ausgangsvermerk oder Alternativ-Nachweis)
  • Nachweis des Unionscharakters der Waren über ein Versandpapier (T2L oder T2LF)

Weiterlesen

Vietnam: Carnet seit 1. Mai 2022 möglich

Vietnam ist das 79. Land, das dem Carnet ATA-Abkommen beigetreten ist. Genutzt werden kann das Carnet für Ausstellungen und Messen, Veranstaltungen ähnlicher Art. Für Verkaufsmessen oder Vermietungsgeschäfte müssen andere Zollverfahren eingesetzt werden.

  • Postversand und Transit sind nicht erlaubt
  • Wird in Feld B der Reisende/Vertreter nicht namentlich genannt, so ist eine vom Carnet-Inhaber in englischer Sprache ausgestellte Vollmacht mit dem Carnet vorzulegen
  • Teileinfuhr unter bestimmten Voraussetzungen möglich: wenn die Ware anhand der Positionsnummer eindeutig identifizierbar ist und die eingeführten Waren in einer Sendung wieder ausgeführt wird. Sind mehrere Teile unter einer Position aufgeführt, müssen diese komplett ein- und wiederausgeführt werden
  • Alle Zollämter fertigen Carnets ab

Quelle: IHK

Schweiz schafft Industriezölle 2024 ab

Zum 1. Januar 2024 werden in der Schweiz die Zölle auf Industriegüte abgeschafft. Industriegüter sind Waren, die ab Kapitel 24 im Zolltarif gelistet sind. Gleichzeitig wird der komplexe Schweizer Zolltarif grundlegend überarbeitet und vereinfacht. Der Schweizer Bundesrat hat die Maßnahme im Februar 2022 beschlossen und möchte damit die wirtschaftliche Erholung unterstützen. 

Ab Anfang 2024 gibt es in der Schweiz keine Einfuhrzölle für Industrieprodukte mehr. Dies hat der Bundesrat am 2. Februar 2022 beschlossen. Die Massnahme stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz und unterstützt die Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Krise.

Aufhebung der Industriezölle per 1. Januar 2024

 

Quelle: Schweizerischer Bundesrat

 

Ukrainekrise

Die Informationen zu den Auswirkungen der Ukrainekrise wurden aktualisiert.

EU-Datenbank Access2Markets bietet Informationen zu Sanktionen

Access2Markets gibt Auskunft zu Fragen rund um die Aus- und Einfuhr von Waren in die Europäische Union. Das Angebot wird um das Thema Sanktionen erweitert.

Access2Markets wurde aktualisiert und enthält nun Informationen zu folgenden Sanktionen:

  • Sanktionen der Europäischen Union, unabhängig davon, ob es sich um Beschränkungen der Ausfuhr oder der Einfuhr handelt. Sie werden als Hinweis bei der Darstellung der Ergebnisse auf eine konkrete Suche angezeigt.
  • Sanktionen von Drittländern, die Einfuhrverbote aus der EU in diese Länder verhängt haben, sind unter „Verfahren und Formalitäten“ zu finden.

Zu den aktuellen Russlandsanktionen gibt es zudem einen Leitfaden mit besonders häufig gestellten Fragen (FAQ).

Eine Übersicht über alle EU-Sanktionen bietet die EU-Sanktionsweltkarte

 

Quelle: Europäische Kommission

Vereinigtes Königreich stellt auf neues Zoll-IT-System um

Das bisherige System CHIEF wird eingestellt. Die vollständige Umstellung auf CDS soll bis März 2023 abgeschlossen sein. Die britischen Zollbehörden geben den Zeitplan bekannt.

Ab 1. Oktober 2022 können britische Importeure keine Einfuhrzollanmeldungen mehr über CHIEF abgeben.

Ab 1. April 2023 können keine Ausfuhranmeldungen mehr über CHIEF abgewickelt werden.

Ab 1. April 2023 muss CDS für alle Zollanmeldungen genutzt werden.

Pressemitteilung vom 24. März 2022

 

Quelle: GOV.UK

Türkei – Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse 2022

Die Türkei bildet mit der EU eine Zollunion. Trotzdem gibt es besondere Einfuhrbestimmungen, die beachtet werden müssen.

Von Abdulkerim Kuzucu

Die Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für das Jahr 2022 wurden im türkischen Amtsblatt Nr. 31706 vom 31.Dezember 2021 veröffentlicht. Darstellungen und Erläuterungen der einzelnen Erlasse in deutscher Sprache finden Sie unten im Bereich Download.

Importverordnungen

Die Importverordnungen enthalten Vorschriften über die vorübergehende Einfuhr von Waren für Internationale Ausstellungen (VO-Nr. 1), über die Einfuhr von Kriegswaffen (VO-Nr. 2), radioaktive Materialien (VO-Nr. 3), Süßstoffe (VO-Nr. 4), geographische Karten und dergleichen (VO-Nr. 5), Waren, die im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems aus Entwicklungsländern eingeführt werden (VO-Nr. 6), Land und Luftfahrzeugen (VO-Nr. 7 und 8), gebrauchten oder erneuerten Waren (VO-Nr. 9), Banknoten und Druckpapier für Banknoten (VO-Nr. 10), Schusswaffen, Sprengstoffen und Messern (VO-Nr. 11), Dual-Use-Gütern (VO-Nr. 12), Waren für Arbeitsschutz und –sicherheit (VO-Nr. 13), ozonschädigenden Stoffe (VO-Nr. 14), Waren, die von öffentlichen Stellen eingeführt werden (VO-Nr. 15), Düngemittel (VO-Nr. 16) sowie Chemikalien, die im Anhang des Chemiewaffenübereinkommens gelistet sind (VO-Nr. 17), Waren, für die autonomen Zollaussetzungen gelten (VO-Nr. 18), Medizinische Testkits (VO-Nr. 19) und Waren mit elektronischem Identitätsnachweis IMEI (VO-Nr. 20).

Produktkonformitätserlasse

Die Produktkonformitätserlasse enthalten Bestimmungen, die im Hinblick auf Verbraucherschutz und Qualitätssicherung zu beachten sind. Betroffen sind Calciumcarbide, Zündhölzer, Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben, bestimmte Rohre und Schläuche aus Weichkautschuk, bestimmte Garne aus Baumwolle, bestimmte Glaswaren für Kinder, flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder Stahl, bestimmte Waren aus nichtrostendem Stahl, Rohre und Profile aus Eisen oder Stahl und anderen Metallen Rohrformstücke, Waren aus Aluminium für Tabletten, bestimmte Schrauben und Gewinde, bestimmte Maschinen und Apparate, Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge, Einwegfeuerzeuge (VO-Nr. 1), Abfallstoffe (VO-Nr. 3), bestimmte Chemikalien (VO-Nr. 4), Lebende Tiere, Waren tierischen und pflanzlichen Ursprungs, Lebens- und Futtermittel (VO-Nr. 5), bestimmte Chemikalien (VO-Nr. 6), feste Brennstoffe (VO-Nr. 7), Telekommunikationsgeräte (VO-Nr. 8), CE-kennzeichnungspflichtige Produkte (VO-Nr. 9), Spielwaren und Musikinstrumente (VO-Nr. 10), persönliche Schutzausrüstung (VO-Nr. 11), Schreibwaren und Hygieneartikel (VO-Nr. 12), Baustoffe (VO-Nr. 14), Batterien und Akkumulatoren (VO-Nr. 15), medizinische Geräte (VO-Nr. 16), Textilien und Lederwaren VO-Nr. 18, Tabakwaren und Alkoholika (VO-Nr. 19), Impfstoffe, Diagnostika, Zahncreme, Trinkwasser (VO-Nr. 20), bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (VO-Nr. 21), Schrott- und metallische Abfallstoffe (VO-Nr. 23) sowie bestimmte, sicherheitsrelevante Kraftfahrzeugteile wie Sicherheitsglas, Reflektoren, Beleuchtung und Sicherheitsgurte (VO-Nr. 25).

In der Verordnung Nr. 13 sind Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen obige Einfuhrvorschriften geregelt.

Abdulkerim Kuzucu ist Partner der Außenwirtschaftsagentur Chromit-Erz.

Quelle: GTAI (Germany Trade and Invest)

 

Ukrainekrise

Die Informationen zu den Auswirkungen der Ukrainekrise wurden aktualisiert.

Vereinfachungen bei der Zollanmeldung für Beförderungsmittel

Zollanmeldungen für Beförderungsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen konkludent durch einfaches Überqueren der Grenze des Zollgebiets der Union abgegeben werden.

m 26. Juni 2020 ist die Delegierte Verordnung (EU) 2020/877 vom 3. April 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die Verordnung ist am 16. Juli 2020 in Kraft getreten.

Mit Art. 1 Abs. 16 Buchstabe b) dieser Verordnung ist Art. 141 Abs. 1 Buchstabe d) der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (DA) dahingehend ergänzt worden, dass die Zollanmeldung für Beförderungsmittel, die entweder

  • unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in die vorübergehende Verwendung oder
  • unter Befreiung von den Einfuhrabgaben als Rückwaren in den freien Verkehr

überführt werden,
konkludent durch einfaches Überqueren der Grenze des Zollgebiets der Union abgegeben werden kann.

Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeuge, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen, befinden sich mit dem Grenzübertritt in der vorübergehenden Verwendung oder im freien Verkehr. Diese Fahrzeuge müssen somit nach dem Grenzübertritt nicht mehr unverzüglich und unter Nutzung der vorgeschriebenen Verkehrswege zur nächstgelegenen Zollstelle oder einem von der Zollstelle auf Antrag zugelassenen oder von ihr bezeichneten Ort befördert werden (sog. Beförderungspflicht). Ein Antrag auf Befreiung von der Beförderungspflicht, der regelmäßig den Antrag auf Befreiung vom Zollstraßen-, Zolllandungsplatz- oder Zollflugplatzzwang beinhaltet, oder ein Antrag allein auf Befreiung vom Zollstraßen-, Zolllandungsplatz- oder Zollflugplatzzwang ist nicht mehr erforderlich.

Quelle: Zoll.de