Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Export
China – Zollsenkungen im Bereich der Informationstechnik 2020
Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/2199 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Amtsblatt der Europäischen Union L 338/1 vom 30.12.2019.
Die Europäische Kommission stellt eine Zusammenfassung aller Änderungen zur Verfügung (nur in englischer Sprache): Überblick Änderungen Dual-Use
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.
China: Zoll verlangt geänderte Ursprungsbezeichnung bei Warenursprung Taiwan
Laut der Bekanntmachung Nr. 41 / 2005 des CCPIT sind bei Produkten aus Taiwan, die in irgendeiner Form einer Zertifizierung vom CCPIT bedürfen (betrifft faktisch fast alle Waren), ausschließlich folgende Bezeichnungen zulässig:
1. TAIWAN PROVINCE OF CHINA oder
2. TAIWAN, CHINA oder
3. CHINESE TAIWAN oder
4. TAIPEI, CHINA oder
5. CHINESE TAIPEI
Carnet ATA – Angabe der EORI-Nummer
Aktueller Hinweis: Angabe der EORI-Nummer ausgesetzt
Die Verfügung der Generalzolldirektion zur Aufnahme der EORI-Nummer in das Carnet ist zunächst ausgesetzt worden. Die Zollämter sind informiert. Die EU-Kommission wird die Regelung noch einmal überprüfen und auf der nächsten Sitzung am 22.1.2020 erneut behandeln.
Quelle: IHK Koblenz
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2020 – Buchausgabe
Das „Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2020“ (WA 2020) tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzt die Ausgabe 2019 (WA 2019).
Das WA dient der Klassifizierung der Waren für die Statistik des Warenverkehrs mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Intrahandel) und mit den Drittländern (Extrahandel) und ist damit die Grundlage für die Darstellung von Außenhandelsergebnissen in tiefer fachlicher Gliederung. Weiterlesen
Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Tax free einkaufen
Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr; Einführung einer Wertgrenze von 50 Euro ab dem 1. Januar 2020
Zum 1. Januar 2020 können für liefernde Händler nur Einkäufe ab einem Rechnungsbetrag von 50,01 Euro (je Kassen- oder Rechnungsbeleg) zu einer Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr führen.
Für einen Übergangszeitraum sind die Dienststellen der Zollverwaltung aktuell jedoch angewiesen, auf Wunsch der Reisenden alle ihnen vorgelegte Belege (wertunabhängig) abzustempeln. Eine Entscheidung über die Gewährung einer Steuerbefreiung ist damit nicht verbunden.
Quelle: Zoll.de
Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen
Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik zum 1.1.2020 mit Gegenüberstellung der geänderten Warennummern
Kombinierte Nomenklatur – Neue Version 2020
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1776 der Kommission vom 9. Oktober 2019 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif; ABl. L 280 vom 31. Oktober 2019, S. 1.
Die Europäische Kommission hat die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2020 vorgelegt. Rechtsgrundlage ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Anhang I der Verordnung wird jährlich aktualisiert und im Amtsblatt der EU (Ausgabe L) veröffentlicht.
Die neue Version gilt ab 1. Januar 2020.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.






