EU-Kommission veröffentlicht Informationen zur Dual-Use-Verordnung

Der Informationsvermerk enthält Angaben dazu, wie die einzelnen Mitgliedstaaten die Verordnung umsetzen.

Informationsvermerk; ABl. L 35 vom 17. Februar 2022, S. 17.

Die Artikel 4, 6, 7, 9, 11, 12, 22 und 23 der Verordnung sehen vor, dass die Kommission bestimmte Informationen zur Umsetzung der Verordnung durch die Mitgliedstaaten veröffentlicht. Dabei beantwortet der Vermerk folgende Fragen:

Artikel 4 (zusätzliche Genehmigungspflichten für nicht gelistete Güter)
Hat der Mitgliedstaat in Anwendung von Artikel 4 Absatz 3 nationale Rechtsvorschriften erlassen, die eine Genehmigungspflicht vorschreiben? Weiterlesen

Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014

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Dokumenttyp: Vorschriften 14.03.2022 | AWR

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 881/2002

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Dokumenttyp: Vorschriften 14.03.2022 | AWR

Die Verordnung über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Infoblatt: Hilfsgüterlieferungen in die Ukraine

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine und zahlreicher Bemühungen um Hilfslieferungen zur Unterstützung der Ukraine mit ausfuhrgenehmigungspflichtiger Schutzausrüstung setzt das BAFA für entsprechende Vorgänge ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren um.

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Quelle: © 2022 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 765/2006

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Dokumenttyp: Vorschriften 11.03.2022 | AWR

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014

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Dokumenttyp: Vorschriften 11.03.2022 | AWR

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Ukrainekrise: Außenwirtschaftsrecht

Die Informationen zu den Beschränkungen der Embargos wurden aktualisiert.

Im Hinblick auf die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine hat der Rat der Europäischen Union weitreichende Finanz- und Wirtschaftssanktionen sowie restriktive Maßnahmen gegen bestimmte natürliche und juristische Personen, Einrichtungen und Organisationen in Russland, Belarus und Teile der Ukraine angeordnet.

Weitere Informationen zu den Beschränkungen, denen die betroffenen Länder unterliegen, finden Sie hier:

Übersicht über die Beschränkungen des Embargos mit Russland (Stand: 11.03.2022)
Übersicht über die Beschränkungen des Embargos mit Belarus (Stand: 11.03.2022)
Übersicht über die Beschränkungen des Embargos mit Ukraine (Stand: 11.03.2022)

Quelle: Zoll.de

Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegenüber Russland

Die Maßnahmen umfassen Güter- sowie Finanzsanktionen. Änderungen traten am 4. März in Kraft.

Bei den Maßnahmen handelt es sich um Einschränkungen des Warenverkehrs sowie Finanzsanktionen. Beispielsweise werden die Vermögen gelisteter Personen und Unternehmen eingefroren, Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte eingeführt. Der Handel mit übertragbaren Wertpapieren wird ebenso verboten wie die Gewährung von Darlehen. Die Finanzsanktionen betreffen auch den russischen Präsidenten Putin, Premierminister Mischustin sowie Außenminister Lawrow.

Sanktionen im Warenverkehr

Die Gütersanktionen umfassen unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Ausfuhrverbote betreffen Dual-Use-Güter und militärische Güter, Waren für die Luft- und Raumfahrt sowie für die Ölraffination.
  • Bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit den von den Ausfuhrverboten betroffenen Gütern sind ebenfalls verboten, beispielsweise Versicherungen, Reparaturarbeiten, Inspektionen, Vermittlungsdienste oder Finanzhilfen.
  • Einfuhrverbote betreffen Feuerwaffen, Munition, Sprengmittel, pyrotechnische Gegenstände und Schießpulver aus Russland und der Ukraine.

Des Weiteren gibt es Einreiseverbote gegen bestimmte Personen sowie eine Sperrung des schweizerischen Luftraums für alle Flüge aus Russland.

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-87474.html

Quelle: (Schweiz)