restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 101/2011

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Dokumenttyp: Vorschriften 01.11.2022 | AWR

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

EU/Burundi – Restriktive Maßnahmen

Sanktionen werden verlängert.

Beschluss (GASP) 2022/2051 des Rates vom 24. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi; ABl. L 275 vom 25. Oktober 2022, S. 72.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.

EU/Guinea – Restriktive Maßnahmen

Sanktionen werden verlängert.

Beschluss (GASP) 2022/2052 des Rates vom 24. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea; ABl. L 275 vom 25. Oktober 2022, S. 74.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.

Terrorismusbekämpfung – Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)und Al-Qaida

Die EU verlängert die restriktiven Maßnahmen.

Pressemitteilung des Europäischen Rats vom 18. Oktober 2022;

Beschluss (GASP) 2022/1967 des Rates vom 17. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen; ABl. L 270 vom 18. Oktober 2022, S. 84.

 

Quelle: European Council.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.

 

EU verlängert Sanktionen in Bezug auf chemische Waffen

Die Maßnahmen gelten für ein weiteres Jahr.

Beschluss (GASP) 2022/1944 des Rates vom 13. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen; ABl. L 268 vom 14. Oktober 2022, S. 24.

Die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen werden bis zum 16. Oktober 2023 verlängert.

Pressmitteilung des Rats der Europäischen Union vom 13.. Oktober 2022;

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.

 

EU/Nicaragua – Restriktive Maßnahmen

EU verlängert Sanktionen.

Beschluss (GASP) 2022/1943 des Rates vom 13. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua; Abl. L 268 vom 14. Oktober 2021, S. 22.

Die bestehenden Sanktionen werden bis zum 15. Oktober 2023 verlängert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.

Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014

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Dokumenttyp: Vorschriften 21.10.2022 | AWR

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.

Quell. Zoll.de