EU verlängert Sanktionen in Bezug auf chemische Waffen

Die Maßnahmen gelten für ein weiteres Jahr.

Beschluss (GASP) 2022/1944 des Rates vom 13. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen; ABl. L 268 vom 14. Oktober 2022, S. 24.

Die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen werden bis zum 16. Oktober 2023 verlängert.

Pressmitteilung des Rats der Europäischen Union vom 13.. Oktober 2022;

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.