Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.

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Dokumenttyp: Vorschriften 15.11.2022 | AWR

Quelle: Zoll.de

EU-Dual-Use-Verordnung – Aktualisierung der Güterliste

Anhang I der neuen Dual-Use-Verordnung wird aktualisiert.

Am 21. Oktober 2022 legte die Europäische Kommission den Entwurf für eine Aktualisierung der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck vor (Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821). Die Änderungen sollen im Januar 2023 in Kraft treten.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht den Entwurf.

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 

EU/Türkei – Restriktive Maßnahmen

Sanktionen wegen nicht genehmigter Bohrtätigkeiten werden verlängert. 

Beschluss (GASP) 2022/2186; ABl. L 288 vom 9. November 2022, S. 81.

Im November 2019 beschloss der Rat der EU restriktive Maßnahmen gegenüber der Türkei. Hintergrund waren nicht genehmigte Bohrtätigkeiten im östlichen Mittelmeer.

Diese Maßnahmen werden um ein weiteres Jahr, bis 12. November 2023, verlängert.

Die Sanktionen können Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten umfassen. Zudem kann es Personen und Einrichtungen aus der EU verboten werden, den mit Sanktionen belegten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.

EU/Moldau – Restriktive Maßnahmen

Sanktionen werden erneut verlängert.

Beschluss (GASP) 2022/2085; ABl. L 280 vom 28. Oktober 2022, S. 4.

Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau werden bis zum 31. Oktober 2023 verlängert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022