Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Außenwirtschaft: Wegfall von Überwachungsdokumente
Vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse
Mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2016/670 und (EU) 2018/640 hatte die Kommission der Europäischen Union eine vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse eingeführt.
Diese vorherige Überwachung mittels Überwachungsdokument ist bis zum 15. Mai 2020 befristet und wird nicht verlängert.
Diese vorherige Überwachung mittels Überwachungsdokument ist bis zum 15. Mai 2020 befristet und wird nicht verlängert.
Quelle: Zoll.de