Außenwirtschaft: Wegfall von Überwachungsdokumente

Vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse

Mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2016/670 und (EU) 2018/640 hatte die Kommission der Europäischen Union eine vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse eingeführt.
Diese vorherige Überwachung mittels Überwachungsdokument ist bis zum 15. Mai 2020 befristet und wird nicht verlängert.
Quelle: Zoll.de