ATLAS – Einfuhr

Neuerungen aufgrund der Anwendbarkeit des Unionszollkodex zum 25. Juni 2016 Gem. Art. 29 ZK i.V.m. Art. 179 Abs. 1 Buchstabe a) ZK-DVO kann die Zollverwaltung auf die Vorlage einer Zollwertanmeldung verzichten, wenn der Zollwert der eingeführten Waren unter 10.000 EUR liegt.

Mit Einführung des UZKs zum 01.05.2016 liegt dieser Schwellenwert bei 20.000 EUR (vgl. Art. 6 Nr. 5 a) UZK-TDA sowie Anhang B, Kapitel 3, Abschnitt 2, Anmerkung 20 UZK-DA).

Die geänderte Wertgrenze wird ab dem 25.06.2016 in der Fachanwendung ATLAS realisiert sein. Soweit dadurch Anpassungen an der Teilnehmersoftware erforderlich sind, können diese eigenverantwortlich durchgeführt werden. Eine Zertifizierungspflicht entsteht hierdurch nicht.

 

Quelle: Zoll.de