Anwendung der Übergangsregeln für den Ursprung betreffend die diagonale Kumulierung zwischen den anwendenden Vertragsparteien in der Pan-Europa- Mittelmeer-Zone (PEM)

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION

Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Übergangsregeln für den Ursprung betreffend die diagonale Kumulierung zwischen den anwendenden Vertragsparteien in der Pan-Europa- Mittelmeer-Zone (PEM) (2022/C 31/01) Amtsblatt der Europäischen Union C 31/1 vom 21.1.2022

Für die Anwendung der diagonalen Ursprungskumulierung zwischen den anwendenden Vertragsparteien(1)teilen die anwendenden Vertragsparteien einander über die Europäische Kommission die mit den anderen anwendenden Vertragsparteien vereinbarten Ursprungsregeln mit.

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