Antisubvention – Rohre aus duktilem Gusseisen mit Ursprung in Indien

Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung

Die Europäische Kommission hat eine teilweise Interimsüberprüfung der derzeit geltenden Antisubventionsmaßnahmen auf die Einfuhr von Rohren aus duktilem Gusseisen mit Ursprung in Indien eingeleitet. Die Untersuchung beschränkt sich auf den Subventionstatbestand in Bezug auf den indischen ausführenden Hersteller, Electrosteel Castings Ltd. Die Interimsüberprüfung wird auf Antrag von Electrosteel Castings Ltd. eingeleitet.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Rohre aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgrafit) — mit Ausnahme von Rohren aus duktilem Gusseisen ohne Innen- und Außenbeschichtung („blanke Rohre“) — mit Ursprung in Indien, die derzeit unter den KN-Codes ex 7303 00 10 und ex 7303 00 90 (TARIC-Codes 7303 00 10 10, 7303 00 90 10) eingereiht werden.

 

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