Antisubvention – Draht aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in Indien

Außerkrafttreten der Maßnahmen

Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen (2018/C 315/11); ABl. C 315 vom 7. September 2018, S. 2.

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 861/2013 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von bestimmtem Draht aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien (ABl. L 240 vom 7. September 2013, S. 1) tritt am 8. September 2018 außer Kraft.

 

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