Antidumping – Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in China, versandt aus Malaysia

Wiederaufnahme der Umgehungsuntersuchung

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1374 der Kommission vom 26. August 2019 zur Wiederaufnahme der Untersuchung im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 723/2011 des Rates vom 18. Juli 2011 zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 91/2009 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China auf aus Malaysia versandte Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias angemeldet oder nicht, infolge des Urteils vom 3. Juli 2019 in der Rechtssache C-644/17, Eurobolt; ABl. L 223 vom 27. August 2019, S. 1.

Die Europäische Kommission nimmt die Umgehungsuntersuchung betreffend aus Malaysia versandte Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias angemeldet oder nicht, wieder auf. Die Antidumpingmaßnahmen waren mit Durchführungsverordnung (EG) Nr. 91/2011 eingeführt und mit Durchführungsverordnung (EU) 723/2011 auf aus Malaysia versandte Einfuhren ausgeweitet worden.

Die Antidumpingmaßnahmen betrafen Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl, ausgenommen aus nicht rostendem Stahl, d. h. Holzschrauben (ausgenommen Schwellenschrauben), gewindeformende Schrauben, andere Schrauben und Bolzen mit Kopf (auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben, aber ohne aus vollem Material gedrehte Schrauben mit einer Stiftdicke von 6 mm oder weniger und ohne Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen), und Unterlegscheiben mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf aus Malaysia versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias angemeldet oder nicht. Die betroffenen Waren werden unter folgenden KN-Codes eingereiht: 7318 12 90, 7318 14 91, 7318 14 99, 7318 15 59, 7318 15 69, 7318 15 81, 7318 15 89, ex 7318 15 90, ex 7318 21 00 und ex 7318 22 00.

 

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