Antidumping – Tisch- und Küchenartikel aus Keramik mit Ursprung in der VR China

Ergänzung des Firmennamens eines ausführenden chinesischen Herstellers

Durchführungsverordnung (EU) 2018/554 der Kommission vom 9. April 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 92 vom 10. April 2018, S. 4.

Auf Antrag eines ausführenden chinesischen Herstellers wird dessen Firmenname auf Englisch in der Tabelle in Art. 1 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 (ABl. L 131 vom 15.5.2013, S. 1 – zur Einführung des entsprechenden Antidumpingzolls) mit Wirkung vom 11.4.2018, wie in seiner Geschäftslizenz angegeben, geändert.

Der Vergleich der aktualisierten Tabelle mit der ursprünglichen Tabelle in Art. 1 Abs. 2 der Durchführungsverordnung zeigt, dass die Änderung den ausführenden chinesischen Hersteller “Hunan Hualian Ebillion Industry Co., Ltd” (alt), jetzt “Hunan Hualin Ebillion China Industry Co., Ltd” (TARIC-Zusatzcode B349) betrifft.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017