Antidumping/-subvention – Rohre mit Ursprung in Indien

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen; ABl. C 210 vom 24. Juni 2020, S. 28;

Auf Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen mit Ursprung in Indien gelten sowohl ein Antidumping- als auch ein Ausgleichszoll, die mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2016/387 und 2016/388 eingeführt wurden.
Diese Maßnahmen treten am 19. März 2021 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.