Antidumping – Stahlräder mit Ursprung in der VR China

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1693 der Kommission vom 9. Oktober 2019 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Stahlrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 259 vom 10. Oktober 2019, S. 15.

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 11. Oktober 2019 einen vorläufigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Stahlrädern mit Ursprung in der VR China ein. Die Maßnahmen gelten zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten.

Es handelt sich bei der betroffenen Ware um Stahlräder, auch mit Zubehör und/oder Reifen, die bestimmt sind für

  • Straßenzugmaschinen
  • Kraftfahrzeuge für den Transport von Personen und/oder Waren
  • Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken (z. B. Feuerwehrwagen, Straßensprengwagen)
  • Anhänger oder Sattelanhänger, nicht selbstfahrend, von Straßenzugmaschinen

mit Ursprung in der VR China.

Die Ware wird derzeit unter folgende KN-Codes eingereiht: ex 8708 70 10, ex 8708 70 99 und ex 8716 90 90 (TARIC-Codes 8708 70 10 80, 8708 70 10 85, 8708 70 99 20, 8708 70 99 80, 8716 90 90 95 und 8716 90 90 97).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.