Antidumping – Silicium mit Ursprung in der VR China Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls nach Auslaufüberprüfung

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1077 der Kommission vom 1. Juli 2016 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Silicium mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 und eine teilweise Interimsüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates; ABl. L 179 vom 5.7.2016, S. 1.

 

Nach Abschluss der im Mai 2015 eingeleiteten Auslaufüberprüfung (Einleitungsbekanntmachung – ABl. C 174 vom 28.5.2015, S. 10) und der im September 2015 eingeleiteten teilweisen Interimsüberprüfung (Einleitungsbekanntmachung – ABl. C 287 vom 1.9.2015, S. 5) der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Silicium mit Ursprung in der Volksrepublik China wird mit Wirkung vom 6.7.2016 ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren dieser Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China, eingeführt. Das betroffene Silicium wird derzeit unter den KN-Code 2804 69 00 eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt