Antidumping – Bestimmte Schaumkeramikfilter mit Ursprung in der VR China

Einstellung des Antidumpingverfahrens

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1072 der Kommission vom 29. Juni 2016 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Schaumkeramikfilter mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 178 vom 2.7.2016, S. 22.

 

Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren in die Union von Schaumkeramikfiltern mit einer Durchschnittsporosität von bis zu 60 PPI (Poren pro Inch) und mit einer Unempfindlichkeit gegen den schnellen Temperaturanstieg beim Durchfluss des geschmolzenen Metalls von Umgebungstemperatur auf mindestens 1 300 °C (Thermoschockbeständigkeit), aus Keramikmaterial, ausgenommen

 

kieselsäurehaltige fossile Mehle oder ähnliche kieselsäurehaltige Erden oder

mit einem Zirkongehalt (Zirconiumdioxid, ZrO2) von mehr als 50 GHT,

 

mit Ursprung in der Volksrepublik China wurde mit Wirkung vom 03.07 2016 eingestellt. Die betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 6903 10 00, ex 6903 20 10, ex 6903 20 90, ex 6903 90 10, ex 6903 90 90 und ex 6909 19 00 eingereiht

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt